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Blog · 2026-09-13

Verpackungs-EPR: alle 27 EU-Länder in einer Tabelle

Register, Schwellenwert und Bevollmächtigter je Mitgliedstaat. Zeilen datiert. Wo die Behörde nicht antwortet, bleibt die Zelle leer.

Die Verpackungsverordnung (EU) 2025/40 gilt seit dem 12. August 2026. Die Produktregeln sind in jedem Mitgliedstaat dieselben. Die Registrierung ist es nicht.

Artikel 44 sagt: Sie tragen sich in das nationale Herstellerregister jedes Landes ein, in dem Sie Verpackungen erstmals bereitstellen. Es gibt kein EU-Fenster. Der Durchführungsrechtsakt, der überhaupt ein gemeinsames Format beschreiben würde, hätte am 12. Februar 2026 vorliegen müssen. Er liegt nicht vor. Bis dahin gilt, was das Land schon betreibt — oder die Feststellung, dass es kein Verpackungs-Herstellerregister gibt.

Die zweite Hälfte des Satzes fehlt in den meisten Leitfäden.

Was wir wirklich zusammengestellt haben

Die Tabelle steht hier: Packaging EPR by EU country.

Jede der 27 Zeilen trägt dieselben Felder: das Register, falls eines existiert, die Behörde, ob es live ist, wer sich einträgt, den Schwellenwert, wo einer im Text steht, ob ein im Ausland niedergelassener Hersteller einen Bevollmächtigten braucht, den Melderhythmus, wo wir ihn gefunden haben, die haushalts- und gewerblichen Systeme, die Quellen und das Prüfdatum.

Eine Quelle ist Behörde, System oder Dritte. Die Behörde gewinnt. Wo zwei amtliche Seiten einander widersprechen oder die gelesene Seite die Frage nicht beantwortet, steht eine offene Frage — sichtbar. Eine leere Zelle ist Information. Eine geratene Kilogrammzahl ist es nicht.

Was in jedem Land gleich ist

Diese Sätze stehen in der Verordnung, nicht in einem Ministeriumsschreiben.

Die Registrierung ist Voraussetzung für das Bereitstellen auf diesem Markt (Artikel 44). Ein Hersteller, der Verpackungen in einem anderen Mitgliedstaat unmittelbar an Endnutzer abgibt, bestellt dort einen Bevollmächtigten (Artikel 45 Absatz 3), seit dem 12. August 2026. Sanktionen setzt das Land fest (Artikel 68). Ein zentrales EU-Register nicht vor dem 1. Januar 2029.

Ein weiterer Satz gehört daneben, weil bezahlte Leitfäden ihn als erledigt behandeln. Die Kommission hat COM(2025) 982 vorgeschlagen: Artikel 45 Absatz 3 bis zum 1. Januar 2035 für in der Union niedergelassene Hersteller auszusetzen. Drittlandshersteller sind anders gestellt. Der Vorschlag ist kein Gesetz. Bis eine veröffentlichte Verordnung etwas anderes sagt, gilt Artikel 45 Absatz 3. In der Tabelle ist das eine offene Frage, kein Urteil.

Was sich ändert

Das Register. LUCID in Deutschland läuft und ist kostenlos. Lettlands Umweltbehörde schreibt, es gebe kein Verpackungs-Herstellerregister und keine EPR-Nummern. Irland hat das Register noch nicht; Repak führt das System. Die Niederlande rechnen mit einem PPWR-Register ab 2027. All das "hier registrieren" zu nennen ist der Weg zur falschen Akte.

Die Schwelle. Deutschland: keine. Belgien: 300 kg, Haushalt und Gewerbe zusammen. Niederlande: 50.000 kg, vorerst. Irland: 10 Tonnen und 1 Million Euro Umsatz — beides. Tabellen mit "0 kg" für Zypern oder "50 kg" für Estland schreiben einander ab. Wir lassen die Zelle lieber leer.

Der Bevollmächtigte. Manche Länder verlangten ihn schon für den Fernabsatz an Verbraucher. Manche führen die Pflicht über das Register. Manche Seiten erwähnen die Rolle nicht. "Pflicht in allen 27 ab dem 12. August" ist der Satz der Verordnung. Ob das Land ein Mandat und eine Person hat, die Sie beauftragen können, ist ein anderer Satz. Die Tabelle hält sie auseinander.

Wie man eine Zeile liest

Öffnen Sie die Übersicht. Lesen Sie zuerst den Status. Ist das Register nicht live, hören Sie auf, nach einer PPWR-Nummer zu suchen, und lesen Sie die Anmerkung. Jede Adresse unter dem Land ist die Seite, die wir benutzt haben. Steht "Was nicht feststeht" auf der Seite, ist das der Teil, den eine Broschüre gewöhnlich ausfüllt. Füllen Sie ihn nicht aus der Broschüre.

Ob das Land es von Ihnen verlangt, ist eine andere Frage. Die hängt an Mengen, am erstmaligen Bereitstellen und daran, ob Sie im Fernabsatz an Verbraucher verkaufen. Die Tabelle beantwortet sie nicht.

Was wir nicht sind

Tarafex registriert Sie nicht. Es ist nicht Ihr Bevollmächtigter. Es zahlt kein System. Es erzeugt die Kilogramm nach Material und Land, Mehrweg getrennt, aus Sendungen, die Sie schon erfassen. Die Zahl, die ein Register will, ist diese Zahl. Das Register selbst bleibt national.

Stimmt eine Zelle nicht, schreiben Sie an hello@vivifex.com und legen die Quelle bei. Wir berichtigen gegen die Quelle, nicht gegen eine Broschüre.

Geprüft am 3. September 2026. Keine Rechtsberatung.

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